Das aktuelle Resultat aus dem Parlament:
«Hassrede und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung sollen strafrechtlich verfolgt werden können. Aber das Kriterium der Geschlechtsidentität wurde nicht in den Entwurf genommen. Wenn also beispielsweise öffentlich gegen eine Person wegen ihrer sexuellen Identität gehetzt wird, wäre das strafrechtlich unproblematisch.»
Quelle: vice.com/de_ch
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