Rassendiskriminierung ist in der Schweiz verboten. Das bedeutet: Öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufrufen. StGB Art. 261 Rassendiskriminierung
Dieser Schutz wird nach der Abstimmung am 9. Februar 2020 auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität erweitert.
Da Hassreden niemals in Ordnung sind, löst diese Erweiterung das Problem aber nicht. Deshalb schlagen wir vor, das Gesetz generischer zu formulieren, sodass es zukunftssicher alle Menschen schützt.
Egal wie stark ein derartig formuliertes Gesetz erweitert wird: Es gibt stets Randgruppen, die nicht beschützt werden, obwohl sie den Schutz gleichermassen benötigen.
Die Anzahl der Betroffenen darf kein ausschlaggebender Grund für den Schutz vor Hassreden oder Diskriminierung sein.
Das aktuelle Gesetz kann frühestens nach bereits begangenen Verbrechen aus Hass oder Vorurteilen Schutz bzw. Gerechtigkeit bieten.