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Hassrede
ist niemals in Ordnung

Rassendiskriminierung ist in der Schweiz verboten. Das bedeutet: Öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufrufen.
StGB Art. 261 Rassendiskriminierung

Dieser Schutz wird nach der Abstimmung am 9. Februar 2020 auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität erweitert.

Da Hassreden niemals in Ordnung sind, löst diese Erweiterung das Problem aber nicht. Deshalb schlagen wir vor, das Gesetz generischer zu formulieren, sodass es zukunftssicher alle Menschen schützt.

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